Initiativbewerbungen
Praktikum & Hospitanz
Grundsätzlich können nur Praktika ermöglicht werden, die durch Rechtsvorschrift ausdrücklich verpflichtend vorgeschrieben sind. Das sind:
Offizielle Schülerbetriebspraktika bis zu maximal 2 Wochen
- nur bis Klasse 10 möglich
- keine freiwilligen Praktika (z.B. in den Ferien)
- Einsatzbereiche:
1. Woche: Kostümfundus (Theatergebäude / Neubrückenstraße, Münster)
2. Woche: Theaterwerkstätten (Werkstätten / Gewerbegebiet Im Derdel, Münster)
Schulische 1-Tages-Praktika oder Schülerbetriebspraktika >2 Wochen sind leider nicht möglich!
Praktika während eines Studiums
- Nur Praktika, die durch die jeweilige Studienordnung vorgeschrieben sind
- Mögliche Einsatzbereiche: Regie, Theaterpädagogik oder Kostümwesen (Gewandmeisterei)
Vor-Praktika zur Zulassung zu einem Studium
- Nur Praktika, die durch die jeweilige Zulassungsordnung vorgeschrieben sind
- Mögliche Einsatzbereiche: Regie, Theaterpädagogik oder Kostümwesen
(Gewandmeisterei)