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Initiativbewerbungen

Praktikum & Hospitanz

Grundsätzlich können nur Praktika ermöglicht werden, die durch Rechtsvorschrift ausdrücklich verpflichtend vorgeschrieben sind. Das sind:

Offizielle Schülerbetriebspraktika bis zu maximal 2 Wochen

  • nur bis Klasse 10 möglich
  • keine freiwilligen Praktika (z.B. in den Ferien)
  • Einsatzbereiche:
    1. Woche: Kostümfundus (Theatergebäude / Neubrückenstraße, Münster)
    2. Woche: Theaterwerkstätten (Werkstätten / Gewerbegebiet Im Derdel, Münster)

Schulische 1-Tages-Praktika oder Schülerbetriebspraktika >2 Wochen sind leider nicht möglich!


Praktika während eines Studiums

  • Nur Praktika, die durch die jeweilige Studienordnung vorgeschrieben sind
    • Mögliche Einsatzbereiche: Regie, Theaterpädagogik oder Kostümwesen (Gewandmeisterei)


        Vor-Praktika zur Zulassung zu einem Studium

        • Nur Praktika, die durch die jeweilige Zulassungsordnung vorgeschrieben sind
        • Mögliche Einsatzbereiche: Regie, Theaterpädagogik oder Kostümwesen
          (Gewandmeisterei)

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